Piercing
Gesetz
Das Piercing Gesetz in
Deutschland
trägt sich zusammen aus den Richtlinien der EU (Material), dem
Lebensmittel-
und Bedarfsgegenstände Gesetz (LMBG) sowie teilen aus dem bürgerliche
Gesetzbuch (BGB).
Generell wurde
bei den EU Richtlinien
festgehalten, dass der Erstschmuck / das Piercing bestimmte Metallwerte
(z.B.
die Abgabe von Nickel) einhalten muss.
Im Lebensmittel-
und
Bedarfsgegenstände Gesetz ist festgehalten, dass für das Erstpiercing
keine
Materialen verwendet werden dürfen, welche Nickel abgeben.
Die Gesetze aus
dem bürgerlichen
Gesetzbuch wollen uns zu guter Letzt mitteilen, dass keine
Minderjährigen mit
Piercings bestückt werden dürfen. Es sei denn die Erlaubnis eines
Elternteils
ist gegeben.
Die
Richtlinien der EU In diesem
Piercing Gesetz steht
geschrieben, dass Stahl Piercing Schmuck zugelassen ist, wenn der
Piercingschmuck nicht
mehr als 0,2
µg/cm²/Woche Nickel abgibt. Aus diesem Grund solle auch als
Erstpiercing kein
Schmuck aus „Chirurgenstahl“ verwendet werden, da dieser in manchen
Fällen mehr
abgibt. Es sollte hier also vorwiegend Titan, Teflon (PTFE) Gold oder
Palladium
zum Ersteinsatz benutzt werden.
Die
Richtlinien im Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände Gesetz (LMBG) Die
Lebensmittelüberwachung (ein Teil
des Ordnungsamtes) wacht über den ordnungsgemäßen Umgang von
Schmuckstücken.
Hier ist zu lesen unter § 5, Absatz 6: "Bedarfsgegenstände im Sinne
dieses
Gesetzes [...] sind Gegenstände, die dazu bestimmt sind, nicht nur
vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Berührung zu kommen
[...]".
Weiter ist zu lesen in § 3 Anlage 1, dass für die "Herstellung oder
Behandlung von Ohrsteckern oder gleichartigen Erzeugnissen, hier:
Piercing
Schmuck, die dazu bestimmt sind, bis zur Abheilung des Wundkanals im
menschlichen Körper zu verbleiben", Nickel verboten ist.
Regelungen
aus dem bürgerlichen Gesetzbuch Im Bürgerlichen
Gesetzbuch in den
Paragraphen §106,§107 & §113 wird geregelt, dass das piercen
von
Minderjährigen ohne die Zustimmung eines Erziehungsberechtigten
verboten ist,
bzw. nur teilgeschäftsfähig ist. Hier darf also nur mit einer
(schriftlichen)
Genehmigung eines Erziehungsberechtigten gepierct werden.
Dieses Piercing Gesetz gilt für
Deutschland! Für Österreich, Schweiz oder
andere Länder sehen die Bestimmungen sehr ähnlich aus. Sie werden sich
kaum von
diesen unterscheiden.
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